Pflicht zur Remonstration oder Warum Beamte sich wehren müssen

Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Sie haben dem Volk zu dienen und müssen bei ihrer Amtsführung immer auf das Wohl der Allgemeinheit Rücksicht nehmen. Doch was, wenn die Exekutive Anweisungen befolgen soll, die geltenden Gesetzen widersprechen?

Björn Höcke (AfD) sprach sich in seiner Rede beim Sachsentreffen am 23.01.2019 für das Recht und vor allem die Pflicht zur Remonstration aus. Was heißt das nun? Die Beamten tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung, heißt es im § 63 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Das bedeutet, sie sind verpflichtet, die Anordnungen ihrer Dienstherren zu prüfen. Sollten nun Weisungen nicht rechtmäßig sein, können und MÜSSEN sie dies ihren Vorgesetzten umgehend melden. Andernfalls würden sie sich gegebenenfalls, bei späterer Prüfung, wegen Mittäter- oder Komplizenschaft verantworten müssen. Der Beamte ist erst dann von seiner persönlichen Verantwortung befreit, wenn auch der nächsthöhere Vorgesetzte die mutmaßlich rechtswidrige Anweisung bestätigt. Allerdings gilt das nicht, wenn der Auftrag offenkundig strafbar oder ordnungswidrig und dies für den Beamten erkennbar ist. (1)

Soweit zur Theorie. Inwieweit dieser Verpflichtung nachgekommen wird, ist nicht bekannt. Eine Zurückhaltung des Beamten könnte womöglich darin liegen, dass der Vorgesetzte die Beurteilung für denjenigen ausstellt, schreibt Ulrich Silberbach (Bundesvorsitzender des dbb Beamtenbund und Tarifunion) in seiner Kolumne für den Behörden Spiegel am 17.10.2018. (2)(3) Ängste vor Repressalien der Vorgesetzten können aber auch anders begründet sein. So sollten sich die Polizeibeamten in Thüringen schon überlegen, wie sie remonstrieren, denn der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer, sitzt gleichzeitig im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung(4) In diesem Fall lohnt sich die Inanspruchnahme eines Ombudsmannes. Dieser prüft und vermittelt. Der Anzeigende bleibt anonym.

In Deutschland gibt es, beispielsweise in Bezug auf Asyl, bereits klar formulierte Gesetze. Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Der Artikel 16a Abs. 2 im Grundgesetz (GG) ist unmissverständlich. Asylanten, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder aus sicheren Drittstaaten kommen, genießen kein Asylrecht. (5) Auch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gibt eindeutig vor, dass die Einreise eines Ausländers ohne erforderlichen Pass oder Aufenthaltstitel unerlaubt ist. (6) Dennoch lebt hier im Land eine unbekannt hohe Anzahl an illegalen Migranten. (7) Hierzu kommt der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Von nun an dürfen Personenkontrollen in Fernbussen weder beim Besteigen des Busses noch an den Grenzen erfolgen (8) obwohl die Bundespolizei, allein im vergangenen Jahr, über 14.000 illegale Grenzübertritte mit Bussen und Bahnen registrierte. (9)

“Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe”

(§ 64 Abs.1 Bundesbeamtengesetz)

Dementsprechend ist es die dringendste Pflicht der Beamten, ihren Schwur zu erfüllen. Jeder, der weiß oder auch nur vermutet, dass Rechtsverstöße vorliegen, muss handeln!

Wie eine erfolgreiche Remonstration, die auch öffentlichkeitswirksam umgesetzt wurde, aussehen kann zeigt der Brandbrief des Personals des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). (10) Dieser ließ einiges durchblicken: Etwa die angeordnete Anerkennung ohne Identitätsprüfung oder wie Mitarbeiter, die sich kritisch äußerten, drangsaliert und versetzt wurden. (11) In letzter Verantwortung der Behörde stehen die zuständigen Bundespolitiker. (12) Diese offene Art der Remonstration löste eine ungeheure Welle der Entrüstung aus. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bekräftigte, konsequente Aufklärung zu betreiben.

“Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht”

(Bertolt Brecht)

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